Reisegewerbe

Informationen zum Reisegewerbe

§ 55 Gewerbeordnung: Ein Reisegewerbe betreibt, wer gewerbsmäßig ohne vorhergehende Bestellung außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung (§4 Absatz 3) […] Leistungen anbietet oder Bestellungen auf Leistung aufsucht.

Der entscheidende Unterschied zwischen dem Reisegewerbe und dem stehenden Handwerk liegt darin, dass nicht du als Kunde um Angebote nachsuchst, sondern dass die Initiative zur Leistungserbringung von mir als Anbietendem ausgehen muss.

Die Informationen auf dieser Seite dienen nicht zu Werbezwecken für mein Reisegewerbe und somit auch nicht zur Kundenakquise. Sie informieren lediglich über meine Arbeit und veranschaulichen meine handwerklichen Leistungen als Handwerker im Reisegewerbe.